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Zum Thema der Meinungs- und Pressefreiheit in Weil der Stadt

Das Redaktionstatut des Weiler Wochenblattes - Lesen Sie einen Auszug daraus:

Artikel 4, Grundsätze:

Für die Veröffentlichungen unter den Rubriken "Schulen", "Von den Kirchen", "Vereine & sonstige Organisationen", "Von den Parteien" und "Sonstige Vereinigungen" gelten folgende Grundsätze:

a) Veröffentlicht werden dürfen nur Mitteilungen, die auf Veranstaltungen und Aktivitäten mit lokalem Bezug hinweisen und von allgemeinem Interesse sind.
b) Die Mitteilungen müssen knapp und sachlich formuliert werden und keine Angriffe auf Dritte enthalten
c) Mitteilungen, bei denen es sich um parteipolitische oder interessengebundene Auseinandersetzungen handelt, werden nicht veröffentlicht.
d) Die Beiträge der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen sind auf Terminhinweise und die Berichterstattung über die aktuelle Gemeinderatsarbeit zu beschränken
-...

Bitte beachten Sie folgendes:

Artikel 9, Gültigkeit:
Das Redaktionsstatut für das Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt wurde vom Gemeinderat am 19.7.2005 beschlossen und ist ab der Wochenblattausgabe Nr. 33/2005 verbindlich.

... Die Vollversion lesen Sie bitte auf der Homepage der Stadt Weil der Stadt.

Hat dies ein demokratisches System (?!) nötig?